Über „kleine Sprachen“ und „Brückensprachen“

von | 10. Dez 2021

Diese Begriffe lernt der Sprachmittler als Erstes in seiner Ausbildung, aber auch für denjenigen, der eine Übersetzung benötigt, haben sie eine gewisse Bedeutung.

„Kleine“ oder „seltene“ Sprache

Der Terminus „kleine Sprache“ steht im Fachjargon für eine „seltene Sprache“. Ich persönlich ziehe letztere Bezeichnung vor, weil ich sie präziser finde. Sie ist selbsterklärend und hat nicht diesen leicht abwertenden Beigeschmack, der vermuten lässt, dass es sich eigentlich um keine richtige Sprache handeln könnte.

Eine „seltene Sprache“ wird von nur wenigen Menschen gesprochen. Das ist z. B. der Fall bei der Nkonya-Sprache, die im Südosten Ghanas gesprochen wird. Erfasst sind ca. 28.000 Sprecher.

Daraus folgt zwangsläufig, dass es auch für diese „seltenen Sprachen“ wenig Übersetzer und Dolmetscher gibt. Gleichzeitig werden diese Sprachen auch weniger häufig angefragt: wenig Sprecher – geringer Übersetzungsbedarf.

Und wenn doch einmal ein Sprachmittler für diese „kleinen Sprachen“ benötigt wird? Dann wird es schwierig… Übersetzerverzeichnisse (z. B. die Justiz- und Datenbank) können helfen.

„Brückensprachen“ als „Behelfsbrücke“ oder „Behelfssprache“

In sehr vielen Fällen jedoch sind sich die Verwaltungsbehörden der Länder, in denen die betroffenen Sprachen gesprochen werden, des Problems durchaus bewusst: Sie verfassen die für das Ausland bestimmten Urkunden (z. B. Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, usw.) von vornherein in einer „Brückensprache“.

Diese Dokumente werden nämlich sehr häufig in englischer oder französischer (bzw. spanischer oder portugiesischer) Sprache erstellt. Länder, die ehemals von Großbritannien, Frankreich, Spanien oder Portugal kolonisiert worden waren, haben in vielen Fällen das Englische, Französische, Spanische oder Portugiesische als Verwaltungssprache beibehalten.

Das hat nicht nur dem Ausland gegenüber die oben erwähnten Vorteile, sondern ermöglicht auch dem betroffenen Land, eine für seine gesamte Verwaltung einheitliche Sprache zu verwenden. Das ist besonders in Schwarzafrika sinnvoll, wo es in einem einzigen Land sehr häufig zahlreiche unterschiedliche Regionalsprachen gibt.

Schwierigkeiten trotz „Brückensprachen“

Doch ganz so einfach, wie es nun klingt, sind die Dinge leider auch nicht. Die europäischen Kolonialmächte hatten in den von ihnen verwalteten Ländern Verwaltungs- und Rechtssysteme nach ihrem eigenen Muster eingeführt – und haben diese Länder dann in die Unabhängigkeit entlassen.

Wie wir alle wissen, entwickelt sich Sprache unaufhörlich weiter. Und ab dem Zeitpunkt der Unabhängigkeit entwickelten sich die von den ehemaligen Kolonien verwendeten Brückensprachen fast ohne weiteren Kontakt mit den ehemaligen „Mutterländern“ weiter. Auch die Rechtssysteme änderten sich allmählich und passten sich an die Gegebenheiten der betreffenden Länder an.

Das bedeutet für den entsprechenden Dolmetscher und/oder Übersetzer eine zusätzliche Herausforderung: So wird in schwarzafrikanischen Ländern eine Ehe entweder „gesetzlich“ („selon la loi“) oder „traditionell“ („selon la coutume“) geschlossen, was absolut nicht bedeutet, dass letztere Eheschließung „ungesetzlich“ wäre. – Im Zuge der Coronapandemie schützt man sich in Europa mit „Masken“, die in Frankreich „masques“ heißen – in Algerien werden daraus „bavettes“, was eigentlich „Lätzchen“ sind (für Kleinkinder). – Eine Geburt in Indien kann von einer „ANM“ (auxiliary nurse-midwife – was ungefähr einer klassischen Hebamme entspricht) oder einer „Dais“ (einer traditionellen Hebamme) begleitet werden.

In derartigen Fällen kann sich ein Sprachmittler nicht allein auf seine Erfahrung, die Kenntnis des Rechts- und Verwaltungssystems des Landes der „Brückensprache“ sowie das Verständnis des ihm vorliegenden Textes verlassen. Die Recherche nach den Gegebenheiten in dem Land, das die Urkunde ausgestellt hat, kann sehr aufwendig werden und die finanziellen Möglichkeiten des Kunden, der die Übersetzung benötigt, über Gebühr strapazieren.

Lösungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Lösungsansätze, um für alle Beteiligten eine faire Lösung herbeizuführen:

  1. Der Übersetzer / Dolmetscher spezialisiert sich auf eine gewisse Anzahl von Ländern. Das ist häufig in der „Spanischfraktion“ der Fall, denn es ist für einen einzigen Linguisten völlig unmöglich, die Rechts- und Verwaltungssysteme Spaniens SOWIE aller mittel- und lateinamerikanischen Länder zu kennen. Weniger ist mehr, und die Kollegen sind untereinander ausreichend vernetzt, um Aufträge, die sie selbst nicht mit gutem Gewissen bearbeiten können, an einen Spezialisten weiterzugeben.
  1. Man fragt den Kunden und bezieht ihn in die Übersetzung ein. Er kann mit Sicherheit erklären, wie das Scheidungsverfahren auf den Philippinen genau abgelaufen ist (eine Verfahrensweise, die mich persönlich in der von mir „betreuten“ Familie mehr als erstaunt hat).
  1. Der Übersetzer / Dolmetscher überlegt sich, ob er sein Portfolio nicht erweitern sollte und arbeitet sich in das fast neue Fachgebiet ein. Wohlgemerkt: NICHT auf dem Rücken seines Kunden! Die dafür aufgewendete Zeit (und die Kosten für einen eventuellen Fortbildungskurs) sind auf dem Konto „Fortbildung“ zu verbuchen, denn sie eröffnen neue Perspektiven. Der Kunde, der diese Übersetzung benötigt, hat diesen Aufwand nicht zu vertreten, sondern fungiert als „Türöffner“ für neue geschäftliche Möglichkeiten.
  1. Ich habe dem Kunden gesagt, dass ich für Belgien nicht zuständig bin“, erzählte mir eine Kollegin eines Tages. Belgien war schon immer ein souveräner Staat mit seiner eigenen Verwaltung und seinem eigenständigen Rechtssystem. Zu glauben, die dort gesprochenen Sprachen Französisch, Flämisch und Deutsch würden genau den sprachlichen Ausprägungen entsprechen, die jeweils in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland gelten, kann den Übersetzer / Dolmetscher teuer zu stehen kommen: Seitdem mir eine belgische Juristin erklärt hat, dass der belgische „Procureur“ in der belgischen Ausprägung der deutschen Sprache nicht etwa ein „Staatsanwalt“ ist sondern ein „Prokurateur“, lehne ich zumindest Rechtstexte ab, die aus Belgien kommen. Auch die Ablehnung einer Übersetzung kann für den Kunden die bessere Lösung sein, bevor er ein Ergebnis bekommt, das seinem speziellen Bedarf nicht gerecht wird.

Moral von der Geschicht‘:

Vor der Übernahme eines Übersetzungs- oder Dolmetscherauftrags ist es nicht nur wichtig, die Sprachkombination und das Fachgebiet in Erfahrung zu bringen, sondern auch die Ausprägung der Quellsprache und der gewünschten Zielsprache.

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