Qualitätsabstriche bei Niedrigpreisen?

von | 5. Nov 2021

Mitunter liest man in einschlägigen Übersetzerforen. „Mein Honorar beläuft sich auf xxx. Wenn der Kunde das absolut nicht zahlen will und auf einem niedrigeren Wort-/Zeilen-/Paketpreis besteht, bekommt er eben auch eine entsprechende (schlechtere) Qualität.“

Moment ‘mal…

Wurden diese „Qualitätsabzüge“ mit dem Kunden vereinbart? Sollte dies nämlich stillschweigend und hinter seinem Rücken geschehen, ließe sich eine derartige vorsätzliche Minderqualität schon eher in die Kategorie „Betrug“ einordnen.

Der Kunde ist nicht vom Fach und hat in den meisten Fällen (Übersetzungsagenturen vielleicht ausgenommen) keine Vorstellung davon, wie sich ein Übersetzerhonorar zusammensetzt. Wenn er unsere Arbeit beurteilen könnte – bräuchte er unsere Leistung auch nicht. Auch der Patient eines Arztes, der Mandant eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters muss sich darauf verlassen können, dass die von ihm angeforderte Leistung mit aller gebotenen Sorgfalt erbracht wird. Er kann den zugrunde liegenden Prozess nicht beurteilen, andernfalls würde er sein Problem selbst lösen (und sich den Blinddarm selbst herausoperieren…).

Die Lösung muss also lauten: Den Kunden aufklären und ihm verdeutlichen, warum ein Übersetzer ein bestimmtes Honorar verlangt, das höher ist als das seines Mitbewerbers.

Qualitätsabstriche? Wie soll das denn gehen…?

Den obigen Kollegen möchte ich gerne fragen, wie genau er denn die von ihm gelieferte Qualität mindert, ohne sich eine berechtigte Reklamation einzuhandeln:

  • Beim ersten Lesen und Verstehen des Ausgangstextes? 
  • Beim Recherchieren der Fachbegriffe und ggf. der Zusammenhänge?
  • Beim Layout seiner Übersetzung, die dann nicht mehr dem Ausgangstext entspricht, sondern als Fließtext geliefert wird (ist bei Personenstandsurkunden und Zeugnissen ganz besonders „zielführend“…)
  • Bei der Übersetzung selbst, die in der Zielsprache nicht nur den vom Verfasser des Ausgangstextes beabsichtigten Sinn wiedergibt, sondern auch landeskundliche Besonderheiten beachtet (wie z. B. unterschiedliche Rechtssysteme des Landes der Ausgangssprache gegenüber dem Land der Zielsprache)?
  • Oder wird der Inhalt des Ausgangstextes vielleicht nur zusammengefasst wiedergegeben, ohne die Einzelheiten zu nennen? (Es gibt Kunden, die dies aus Zeit- und/oder Kostengründen ausdrücklich wünschen – ein Anliegen, das ich grundsätzlich ablehne, denn die Verantwortung, über „für den Kunden wichtig“ und „unwichtig“ zu entscheiden übernehme ich nicht)
  • Beim sorgfältigen und kritischen Korrekturlesen seiner eigenen Übersetzung, in der z. B. eine vergessene Verneinung die gesamte Aussage ins Gegenteil verkehrt?
  • Oder bei seiner ständigen Fortbildung in seinem Fachgebiet, obwohl es in jedem Bereich unablässig Veränderungen gibt, sei es technischer oder rechtlicher Art?
  • Durch den generellen Verzicht auf irgendeine Spezialisierung, sodass der Kollege als „Breitbandübersetzer“ auch Dinge von einer Sprache in die andere überträgt, deren Zusammenhang er gar nicht verstehen kann, sodass, z. B. ein „jugement supplétif“ (Nachbeurkundungsbeschluss) zu einem „Zusatzurteil“ (jugement supplémentaire) wird?
  • Durch das Anbieten von Sprachen und/oder von Sprachrichtungen, die er nicht auf zufriedenstellendem Niveau beherrscht?

Wenn ihm das alles gelingt und die Übersetzung immerhin noch eine Qualität aufweist, die ihm nicht den Zorn des Kunden und womöglich eine Schadensersatzklage einbringt – herzlichen Glück, ich kann das nämlich nicht!

Rufschaden wegen Minderqualität – beim Übersetzer selbst!

Und es gibt noch einen weiteren Aspekt – den eigenen Rufschaden:

Zu Beginn meiner (angestellten) Tätigkeit in Deutschland wurde das damals französische Unternehmen, in dem ich arbeitete, von einer britischen Gruppe aufgekauft. Eines Tages brachte mir eine Managerin der Geschäftsleitung einen fast 30-seitigen Vertrag, den das Unternehmen aus Großbritannien zur Unterschrift erhalten hatte. Es war Freitagnachmittag und die Geschäftsleitung bat sehr freundlich und sehr eindringlich um Übersetzung bis zum nächsten Montag – allerdings bitte wortwörtlich, ohne geschliffenes Deutsch, ohne Rechts-sprache, ohne Recherche der Rechtssysteme, nur „ganz einfach“ wortwörtlich „‘was drinsteht“.

Vor ca. 25 Jahren war ich noch jung und naiv, heute würde ich mir gut überlegen, ob ich eine derartige „sportliche Herausforderung“ annehmen sollte: Wie kann man „ohne Rechtssprache“ erklären, dass „damage“ zwar ein „Schaden“ ist, „damages“ aber „Schadensersatz“? Ich wollte der Geschäftsleitung zur Seite stehen und machte mich ans Werk.

Am Montag gab ich meine Arbeit ab und war bereits nicht sehr glücklich. Die Managerin dankte mir sehr herzlich und leitete das Ergebnis meiner Bemühungen an die zuständigen Stellen in der Geschäftsleitung weiter. Die packte angesichts meiner Wortwahl das blanke Entsetzen, was ich bis heute gut verstehe.

Die Managerin kam zu mir ins Büro, um mir zu bestätigen, wie zufrieden sie mit meiner Leistung war, ich hatte genau ihre Erwartungen erfüllt und solle mir keine Sorgen um den Aufruhr in der Geschäftsleitung machen.

Ende gut, alles gut? Mitnichten! Einige Monate später schied die Managerin aus dem Unternehmen aus, was blieb, war meine „Übersetzung“, von der jetzt niemand mehr wusste, dass ich sie genau nach Anweisung abgeliefert hatte.

Das war das erste und das letzte Mal, dass ich mich – und sei es auf Kundenwunsch – zu etwas habe hinreißen lassen, was der objektiven Betrachtung nicht standhält.

Alles oder nichts – Qualität oder gar nichts

Eine beauftragte Leistung ist immer nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen – oder aber abzulehnen. „Eine ehrliche Antwort ist mir lieber als eine verpatzte Übersetzung“ sagte mir ein Kunde vor ca. 20 Jahren, als ich ihm schweren Herzens gestehen musste, dass ich mir die von ihm gewünschte Übersetzung im Bereich Chemie aus fachlichen Gründen nicht zutraute. Professionalität bedeutet Ehrlichkeit gegenüber dem Kunden – nicht Qualitätsabstriche aus Rache für einen gescheiterten Preisverhandlungsprozess.

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