Bevor ein Auftraggeber eine Übersetzung vergibt, möchte er sich verständlicherweise von der Fachkompetenz des von ihm ausgewählten Übersetzers vergewissern. Eine Homepage oder sonstige Internetauftritte in sozialen Medien wie Xing oder LinkedIn vermittelt einen ersten Überblick über die zu erwartende Qualität der Übersetzung, jedoch noch keine Garantie. Deshalb verlangt ein potenzieller Auftraggeber mitunter eine Probeübersetzung.
Um die Dinge zu vereinfachen und zu beschleunigen, habe ich nun beschlossen, im Laufe der Zeit von mir gelieferte Übersetzungen und deren Ausgangstexte in diesem Blog einzustellen. Es versteht sich von selbst, dass diese Texte öffentlich zugänglich sein müssen und ich das Einverständnis des Empfängers meiner Arbeit eingeholt haben muss, bevor ich es hier veröffentliche.
Bei dem ersten Text handelt es sich um eine Stellungnahme über die rechtliche Situation der Hundeverbringung nach Deutschland, die Frau Rechtsanwältin Nicole Kohlstedt / Sulzbach am Taunus für die Tierschutzorganisation Tasso erstellt hat. Der Ausgangstext wurde in deutscher Sprache verfasst und dient zur Vorlage an die zuständigen Ministerien und Behörden in den Mitgliedstaaten. Thematisiert wird die Verbringung von Tierschutzhunden aus dem europäischen Ausland nach Deutschland.
Die bestätigte Übersetzung in die französische Sprache habe ich übernommen und verlinke mit dem Einverständnis der Organisation Tasso e. V. hiermit den Original- sowie den Zieltext.